JRK-Kreisrat
Der JRK-Kreisrat ist neben der Landeskonferenz und der Landesleitung das Gremium auf Landesverbandsebene, in dem du deinen Verband gestalten und direkten Einfluss auf die konkrete Ausrichtung und Schwerpunkte der Jugendverbandsarbeit nehmen kannst.
Der JRK-Kreisrat tagt zweimal jährlich. Er ist das Forum zur Bündelung und Vertretung der Interessen der JRKler*innen der 38 Kreisverbände und deren Vernetzung. Dem Kreisrat gehören neben den Vorsitzenden die JRK-Kreisleiter*innen und als Berater die JRK-Landesleitung sowie die JRK-Landesreferentin Nadine Reuter an. Einberufen und geleitet wird der JRK-Kreisrat durch die Vorsitzenden.
Zusammensetzung
- Vorsitzende*r
- stellvertretende*r Vorsitzende*r
- JRK-Kreisleiter*in jedes Kreisverbandes
- beratend: JRK-Landesleitung und JRK-Landesreferent*in
Aufgaben:
- Angemessene Vertretung föderaler Interessen gewährleisten
- Inhaltliche Arbeit zur Umsetzung der übergeordneten strategischen Ziele in den Kreisverbänden gewährleisten
- Entwicklung gemeinsamer Projekte zur Umsetzung der strategischen Vorgaben in den Verbandsgliederungen sicherstellen
- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung