Wofür gibt es wann wie viele EUROs?
Auf dieser Seite erfährt du wie JRK-Arbeit auf Kreisverbandsebene mitfinanziert werden kann.
Förderungsbereiche
Hier zunächst die Richtlinien zur "Förderung der Jugendrotkreuzarbeit in den DRK Kreisverbänden im Bereich des DRK Landesverbandes Westfalen-Lippe".
Es bieten sich zwei Arten der finanziellen Unterstützung:
- aktuelle und einmalige Förderproprogramme
- Mitfinanzierungsformen, die über Jahre Gültigkeit haben
Einmalige Förderprogramme werden per Rundschreiben, durch Mund-zu-Mund-Propaganda und hier auf der Homepage vorgestellt.
Förderprogramme mit längerer Laufzeit führen wir im Folgenden auf. Im Einzelnen bieten wir für die Kreisebene Möglichkeiten der Antragstellung zur Mitfinanzierung ...
- in der Freizeitgestaltung: Maßnahmen für Kinder und Jugendliche können pro Teilnehmer*in bezuschusst werden. Die Betreuer*innen-Teams erhalten Aus- und Fortbildungen hierzu. Ebenfalls können sie für einen eventuellen Verdienstausfall entschädigt werden. Es sind folgende Formulare zu nutzen: Ferienfreizeit_Antrag
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in der Bildungsarbeit: Veranstaltungen mit Themen, die für Kinder und Jugendliche zur persönlichen Entwicklung beitragen, können pro Teilnehmer bezuschusst werden. Hier ist folgendes Formular zu nutzen:
Bildungsveranstaltung_Antrag; Bildungsfahrt "Solferino"
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bei Fahrten zu Gedenkstätten: Studienfahrten mit Zielen zu Gedenkstätten des Nationalsozialismus können pro Teilnehmer bezuschusst werden; darüber hinaus kann ebenfalls ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Hier muss ein Einzelförderantrag in der Position 1.2.3. des Kinder- und Jugendförderplans beim LWL gestellt werden. https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/jufoe/finanzielle_hilfen2/
Das JRK-Büro hilft dabei.
- in der Internationalen Arbeit: internationale Austauschprogramme oder Maßnahmen können mit Fahrtkostenanteile der Teilnehmenden bezuschusst werden; internationale Gäste aus anderen Ländern können einen Zuschuss pro Teilnehmer*in erhalten. Es können sowohl Bundes- als auch Landesmittel beantragt werden. Eine Beratung vom JRK-Büro ist zwingend erforderlich.
- Sonderurlaub: Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren: 1. für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen sowie internationalen Begegnungen ausgeübt wird. 2. zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Fachtagungen, die Jugendferienlagern, Jugendreisen oder internationalen Begegnungen dienen oder auf diese vorbereiten. Es können maximal 8 Tage Sonderurlaub beantragt werden, diese können auf höchstens drei Maßnahmen im Kalenderjahr aufgeteilt werden.
Antragsfristen und Antragsverfahren
Die Antragsfristen sind für die einzelnen Verfahren sehr unterschiedlich. Sie sind in den JRK-Richtlinien nachzulesen. Ebenfalls werdet ihr jährlich in einem Rundschreiben daran erinnert. Zu nutzen sind die Formulare, die oben aufgeführt sind.